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Planungsgrundlagen für die Dimensionierung von Aufzugsanlagen

Hinweise In diesem Kapitel erhalten Sie grundlegende Hinweise für die anwendungsgerechte Dimensionierung von Fahrkorbgrößen mit den dazupassenden Türgrößen.

Je nach erforderlichen Einsatz der Aufzugsanlagen müssen diese, in Größe und Anzahl, für die geforderte Förderkapazität eingeplant werden. Hierbei sind einerseits die aktuellen Bauvorschriften und andererseits die national geltenden Normen zu berücksichtigen (Kapitel 2.1).

Bei größeren Gebäuden (zwingend bei Hochhäusern gemäß örtlicher Bauvorschrift) sollte eine Förderkapazitätsberechnung erstellt werden. Auf Basis dieser Berechnung kann die Größe und Anzahl der erforderlichen Anlagen bestimmt werden. Unserer Verkaufsingenieure stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.


Grundlagen Die in diesem Kapitel vorgeschlagenen Fahrkorbgrundrisse passieren in Anlehnung an die Norm ISO 4190-1: "Internationaler Standard für Liftinstallationen"


Begriffs-
bestimmung
Personen-Aufzüge: Aufzugsanlagen ausschließlich für den Transport von Personen.

Personen-Lastenaufzüge: Aufzugsanlagen für den Personen- als auch für den Lastentransport.

Service-Aufzüge: Aufzugsanlagen für die interne Versorgung von z.B. Bürogebäuden, Shoppingcenter oder Hotels.
Diese Anlagen stehen für den öffentlichen Transport im Normalfall nicht zur Verfügung und dienen der Haustechnik, dem Servicepersonal und Lieferanten für die Gebäudeversorgung.

Betten-Aufzüge: Aufzüge für den Transport von Kranken-, Pflege- oder Spitalsbetten mit Begleitpersonal.
Der Einsatzbereich liegt hauptsächlich in Pflege- und Altersheimen und in Spitälern.

Auto-Aufzüge: Aufzüge für den Transport eines Pkw.
Wenn die Einplanung einer Rampe nicht möglich ist, können mit diesen Anlagen Parkebenen erschlossen werden.

Lasten-Aufzüge: Aufzüge ausschließlich für den Warentransport mit Begleitpersonen. Hierbei ist zu beachten mit welchem Transportmittel der Aufzug be- und entladen wird.


Kleingüter-Aufzüge: Aufzüge ausschließlich für den Warentransport ohne Begleitpersonen. Diese Anlagen dürfen von Personen nicht benutzt werden. Das Mitfahren ist ausdrücklich verboten.